Haben Sie sich für ein Quartier oder ein Pauschalangebot entschieden, buchen Sie dieses bitte direkt beim Vermieter. Der Kur & Tourismus Service übernimmt in jedem Fall nur eine kostenlose Vermittlerrolle; er tätigt keine Gastaufnahmeverträge und ist gegenüber den Vertragspartnern in keiner Weise haftbar. Für die Regelung der Beziehungen zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb gelten die allgemeingültigen Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr
möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
worden ist.
- Der Gastwirt (oder Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der
Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen
betragen nach Erfahrungssätzen: Bei der Übernachtung mit Frühstück 20
Prozent des Übernachtungspreises, bei der Halbpension 30 Prozent und bei
der Vollpension 40 Prozent des Übernachtungspreises. Bei der Vermietung
eines Ferienhauses oder Ferienwohnung gelten 10 bis 20 Prozent des
Preises als angemessen.
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen
Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach
Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Wir empfehlen den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sollten Sie wegen
Unfall, Krankheit oder Schaden an Eigentum Ihre Reise nach Bad
Staffelstein nicht antreten können oder vorzeitig beenden müssen,
ersetzt diese Versicherung einen Großteil der anfallenden Stornokosten.
Ihr Gastgeber macht Ihnen mit der Buchungsbestätigung dafür ein Angebot.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.