Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag regelt die rechtliche Beziehungen zwischen Gast und Vermieter.

Haben Sie sich für ein Quartier entschieden, buchen Sie dieses bitte direkt beim Vermieter. Der Kur und Tourismus Service vermittelt Ihnen kostenlos Informationen; er tätigt keine Gastaufnahmeverträge und ist gegenüber den Vertragspartnern in keiner Weise haftbar. Für die Regelung der Beziehungen zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb gelten die allgemeingültigen Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
 
  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. 
  3. Der Gastwirt (oder Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht-Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen: Bei Übernachtungen mit Frühstück 20 Prozent des Unterkunftspreises, bei der Halbpension 30 Prozent und bei der Vollpension 40 Prozent des Unterkunftspreises. Bei der Vermietung eines Ferienhauses oder Ferienwohnung gelten 10 bis 20 Prozent des Preises als angemessen.
  5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommenen Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.  Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages dem nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  6. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten – Versicherung. Sollten Sie wegen Unfall, Krankheit oder Schaden an Eigentum Ihre Reise nach Bad Staffelstein nicht antreten können oder vorzeitig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung einen Großteil der anfallenden Stornokosten. Ihr Gastgeber macht Ihnen dafür mit der Buchungsbestätigung ein Angebot.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
 


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