Ihr Weg zur Kur
Der Begriff "Kur" wird in der Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet, heute unterscheidet man zwischen verschiedenen Vorsorge- und Rehabilitationsbehandlungen. Die wichtigsten Formen für die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherugn (GKV) und Rentenversicherugn (GRV) haben wir Ihnen in folgender Grafik zusammengefasst:
Grundsätzlich wird zwischen der ambulanten und stationären Kur unterschieden:
Eine ambulante Kur, oder Vorsorgeleistung an einem anerkannten Kurort, wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt. Wenn der Kostenträger die Kur genehigt hat, können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt den Kurort und den Kurbeginn selbst bestimmen. Von Ihrer Krankenkasse erhalten SIe anschließend einen sogenannten Badearztschein. Damit kann Ihr Badearzt in Bad Staffelstein die notwendigen Heilmittel und Anwendungen (wie Naturfango, Thermal - Bewegungsbäder, Krankengymnastik oder Massagen usw.) verordnen.
Außerdem wird von den Krankenkassen ein Tagegeldzuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13,00 Euro pro Tag gewährt. Die ärztlichen Leistungen während Ihrer Kur werden zu 100 Prozent von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die ärztlich verordneten Heilmittel übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Kosten: Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung (seit 09/2003) haben Sie lediglich 10,00 Euro je Heilmittelverordnung und 10 Prozent der Heilmittelkosten als Selbstbeteiligung aufzubringen. Grundsätzlich kann Ihre ambulante Kur alle drei Jahre genehmigt werden. Sofern es medizinisch notwendig ist, erhalten Sie diese auch in kürzeren Abständen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen bewilligt die Maßnahme und der Kostenträger bestimmt sowohl den Kurort als auch die Kureinrichtung. Hier können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt Wünsche vorbringen.





