Kurbeitrag

Durch die Abgabe des Kurbeitrages unterstützen Sie uns, Ihnen auch in Zukunft ein attraktives Angebot an touristischen Leistungen und Einrichtungen bieten zu können.

Nachdem Sie bei Ihrem Beherbergungsbetrieb den dort bereitstehenden Meldeschein ausgefüllt haben, erhalten Sie Ihre persönliche Gästekarte. Mit dieser können Sie in Bad Staffelstein eine Vielzahl von kostenlosen und ermäßigten Leistungen in Anspruch nehmen. Die durch den Kurbeitrag gewonnenen Einnahmen werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
 
Frühlingsteich im Kurpark
 
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Der Kurbeitrag wird maximal für 21 Tage pro Jahr erhoben. Dies gilt auch für mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr. Der An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Für die Berechnung dieser Tage ist der Begleitsatz des Abreisetages maßgebend.

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei, Jugendliche von 14 bis 18 Jahren zahlen 50 Prozent. Schwerstbehinderten wird gegen Vorlage des amtlichen Behindertenausweises mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 Prozent oder dem Zusatz "aG", "BI" oder "H" eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Das gleiche gilt für die im Ausweis ausgewiesene notwendige Begleitperson.

Kurbeitrag je Aufenthaltstag:

Kurbezirk I: Bad Staffelstein und Oberau:

Nebensaison von 01.11. bis 31.03.        1,00 €
Hauptsaison von 1.04. bis 31.10.           1,50 €
 
Kurbezirk II: In allen anderen Stadtteilen:

Nebensaison von 01.11. bis 31.03.        0,50 €
Hauptsaison von 1.04. bis 31.10.           1,00 €

Der hier genannte Kurbeitrag versteht sich pro Tag und Person. Gäste, die nicht im Stadtgebiet übernachten, entrichten den Kurbeitrag nach den Sätzen des Kurbezirks II.
 


Stadt Bad Staffelstein   © Stadt Bad Staffelstein  •  Telefon: 09573/41-0  •  17.05.2012  •  Bad Staffelstein, die Adam Riese Stadt. 1492 Geburtsort von Adam Ries.


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