Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungsgebührensatzung

Anlage

Gebührenverzeichnis
zur Sondernutzungsgebührensatzung
der Stadt Bad Staffelstein vom 18.07.2007 i.d.F. vom 23.10.2008

 

 Nr.  Sondernutzung  Maßeinheit  Dauer   
Gebühr €
 1. Oberirdische Leitungen (z.B. Überspannungen) – auf Dauer  je lfd. Meter  jährlich

 5,00

  desgleichen kurzfristig  je Anlage  je angefangener Monat 

 10,00

 2. Unterirdische Leitungen (z.B. private Straßenquerungen) je lfd. Meter  jährlich

 5,00

 3. Aufstellung von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, usw.      gebührenfrei
 4. Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Bewirtung von Gästen   je m²  jährlich

 5,00

 5. Warenausstellungsvorrichtungen,Verkaufsständer (z.B. für Zeitungen, Postkarten usw.)  je m²  jährlich

 3,00

 6. Verkaufsstände, Verkaufsfahrzeuge, Verkaufsautomaten u.ä. je Stück  je angefangener Woche 

 10,00

  desgleichen pro Jahr  pro Stück  jährlich

 300,00

 7. Werbe- und Informationsstände (kommerziell) pro Stück  je angefangener Monat 

 1,00

 8. Informationsstände, Basare (für Vereine, religiöse und soziale Einrichtungen)       gebührenfrei
 9. Automaten, Schaukästen usw., die mehr als 10 cm in den öffentlichen Verkehrsraum ragen  je lfd. Meter  jährlich

 2,50

 10. Informationsständer, Informationsschilder und sonstige Plakate      bis 8 Wochen 

 25,00

      

Bei jährlich zu zahlenden Beträgen kann die Ablösung auf Dauer durch die Zahlung des zwanzigfachen Jahresbetrages ersetzt werden, bei monatlichen Gebühren ist die Vereinbarung einer Jahrespauschale möglich.

 


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