Mitteilungen aus dem Rathaus vom 28.06.2012

Verleihung Blaue Flagge Ostsee Bad Staffelstein am 16.06.2012

Der Badesee von Bad Staffelstein kann im zweiten Jahr in Folge mit der Blauen Flagge werben. Die blaue Flagge steht für ausgezeichnete Wasserqualität, eine gute Infrastruktur und aktive Umweltkommunikation. Die blaue Flagge wird von der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung verliehen und gilt jeweils für ein Jahr. Neu am Badesee ist auch der barrierefreie Zugang zum Wasser mittels einer Stahlrampe.

Bild von links nach rechts:
Mitglied im EU-Parlament MdEP Monika Hohlmeier Bürgermeister Jürgen Kohmann Bad Staffelstein Landrat Lichtenfels Christian Meißner Anne-Maria Schneider, Kur und Tourismus Bad Staffelstein Landrat Dr. Günter Denzler Bamberg Bürgermeister Bernhard Storath Markt Ebensfeld Martin Lüders Freizeit GmbH Bad Staffelstein Landtagsabgeordneter MdL Heinrich Rudrof Robert Lorenz, Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung (Foto: Rudolf Mader)


Haushaltssatzung

Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 14.06.2012 die Haushaltssatzung der Stadt Bad Staffelstein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und allen Anlagen genehmigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom  Montag, 02.07.2012  bis einschließlich Montag, 09.07.2012 zur öffentlichen Einsicht im Rathaus, 2. Stock, Zimmer - Nr. 15,  aus.


Ausgleichsleistungen für Grundstücke im Wasserschutzgebiet

Das Stadtbauamt bittet alle betroffenen Bürger, die Grundstücke in den Wasserschutzgebieten der Wasserversorgungsanlagen bewirtschaften, Ihre Anträge für 2012 auf Auszahlung der Ausgleichsleistung nach der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Bauernverband und der Stadt Bad Staffelstein zu stellen. Für diejenigen die noch keine Anträge gestellt haben, liegen Formulare im Stadtbauamt, Oberauer Str. 13, Zi.Nr. 1.04 bereit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Leuthäußer (09573/41-42).

Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2012 ausgefüllt im Stadtbauamt abgegeben sein. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Bildbeschreibung

Das Landratsamt informiert:
Einladung zu den „15. Lichtenfelser Sonnentagen“ am Samstag, 21. Juli 2012

Am Samstag, dem 21. Juli 2012, finden auf dem Gelände des Landratsamtes Lichtenfels von 10 bis 17 Uhr die 15. Lichtenfelser Sonnentage statt. Rund 50 Aussteller stellen ihre Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor. Insbesondere die neuen Technologien zu Biomasseheizungen, Blockheizkraftwerken, Photovoltaik und Solarthermie werden vorgestellt. Aber auch die Informationen zu den Themen Finanzierung und Energieberatung sind vielseitig. Einen breiten Raum nimmt außerdem die Elektromobilität ein. Die Entwicklungen bei elektrisch betriebenen Zweirädern, Rollern und Autos machen hier rasante Sprünge. In acht Vorträgen zeigen Experten - für jedermann verständlich - detailliert Lösungen auf. Das kostenlose Messequiz - der 1. Preis ist ein Elektroroller im Wert von 1.500 € - rundet das Programm ab.
Weitere Hinweise zur Veranstaltung sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lichtenfelser-sonnentage.de zusammengestellt. Es ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger. Der Eintritt ist natürlich frei.

 

Die Raiffeisen-Volksbank Bad Staffelstein informiert:
Defibrillator notfallbereit im Schaukasten

Über den neuen Defibrillator freuen sich (v.l.): Bürgermeister Jürgen Kohmann, Geschäftsstellenleiter Ottmar Kerner, Jürgen Eckstein vom BRK, Dir. Michael Lieb, Marketingleiterin Siegrun Przybilla und Dir. Randolf Menna.

Plötzliches Herzversagen - täglich trifft es 274 Mitbürger in Deutschland. Wer betroffen ist, hat nur noch eine Chance: dass ihm jemand innerhalb der ersten fünf Minuten hilft mit einer Herzdruckmassage und - wenn möglich und nötig- mit einer Defibrillation beginnt. Ein AED-Gerät, im Volksmund gerne "Defi" genannt, ermöglicht diese lebensrettende Ersthilfe. Automatisierte Externe Defibrillatoren sind handliche leichte Geräte, die mit Batterie oder Akku betrieben werden. "Die Gesundheit ist unser wertvollstes Gut", erklärt Raiffeisen- Volksbank Direktor Randolf Menna am Montagnachmittag in den Geschäftsräumen in der Bahnhofstraße 3, "wir fühlen uns verpflichtet, uns in unserem Geschäftsgebiet für diese lebensrettenden Maßnahmen einzusetzen!". In den 24-Stunden Selbstbedienungszonen in den Eingangsbereichen der Geschäftsstellen in Bad Staffelstein, in Ebensfeld und in Zapfendorf sollen nun drei Defibrillatoren Leben retten. Im Notfall muss der Defi nur aus dem Schaukasten herausgenommen und eingeschaltet werden, der Helfer folgt dann den Anweisungen des Geräts. "Das Einzige, was man bei plötzlichen Herzversagen falsch machen kann, ist, dass man NICHTS macht", betont der Erste-Hilfe Ausbilder des BRK Jürgen Eckstein. Bei ihm nahmen knapp 20 Mitarbeiter der Bank in ihrer Freizeit an acht Unterrichtseinheiten teil und ließen sich im Umgang mit dem Defi schulen. Der Vorteil von einem Gerät mit Sprachausgabe sei, dass es genaue Anweisungen gebe, erklärten die beiden R+V Vorstandsmitglieder Randolf Menna und Michael Lieb. Über Sensoren erkenne das AED- Gerät vollautomatisch, ob ein Elektroschock beim Patienten notwendig sei und fordere dann den Helfer auf, diesen per Tastendruck auszulösen. Es gibt alle notwendigen Sicherheitshinweise und gibt auch an, wo die Elektroden angebracht werden müssten. In der kleinen roten Tasche ist außerdem verschiedenes wichtiges Zubehör vorhanden, wie eine Kleiderschere oder ein Einmalrasierer, Atemmaske und Rettungsdecke. Von außen gut sichtbar ist an der Eingangstüre der Bank ein grün-weißes Herz mit einem Blitz angebracht, das Symbol für einen externen Defi. In wenigen Tagen wird ein zweites solches Gerät in der Bamberger Straße 16 in Zapfendorf und auch in der Hauptstraße 34 in Ebensfeld angebracht werden. Vor Missbrauch allerdings wird gewarnt: beim Öffnen des Schaukastens, in dem die rund 1.000 teuren Geräte aufbewahrt werden, ertönt ein lautes akustisches Warnsignal: "die Leute wissen dann: hier ist ein Notfall!" ergänzt Marketingleiterin Siegrun Przybilla, und zeigt Bürgermeister Jürgen Kohmann und Hauptstellenleiter Ottmar Kerner den neuen Schaukasten mit dem grün-weißen Herz.

Text und Bild: Monika Schütz


Das Landratsamt informiert:
Standsicherheit von baulichen Anlagen regelmäßig überprüfen

Die Überraschung war groß. Ein Halleneigentümer wollte dem aktuellen Trend folgen und auf dem Dach seiner Sporthalle eine Photovoltaikanlage zur Solarstromgewinnung installieren lassen. Bei der dabei vorgenommenen Prüfung der Tragfähigkeit des Daches traten Mängel in der Dachkonstruktion zu Tage, die bis dahin nicht erkennbar gewesen waren. Die Installation der Anlage musste daraufhin erst einmal zurückgestellt werden, weil zunächst eine Sanierung des Daches erforderlich wurde.

Das Bauamt des Landratsamtes wird immer wieder mit Fällen dieser Art konfrontiert und nimmt dies zum Anlass, auf die Regelungen der Bayerischen Bauordnung hinzuweisen, die den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten verpflichten, seine baulichen Anlagen ordnungsgemäß instand zu halten. Das umfasst die Wartung, die Überprüfung und ggf. die erforderliche Instandsetzung seiner Gebäude. Besondere Bedeutung kommt dabei naturgemäß der Überprüfung der Standsicherheit der baulichen Anlagen in all ihren Teilen zu.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat im Jahr 2006 ein Hinweisblatt zu dieser Thematik für bestimmte Sonderbauten herausgegeben, das in diesem Zusammenhang nochmals in Erinnerung zu bringen ist. Es ist im Internet auf der Homepage des Ministeriums unter www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht verfügbar.

Ganz allgemein empfiehlt es sich, regelmäßige Kontrollen seiner baulichen Anlagen vorzunehmen und bei Bedarf fachkundige Personen beizuziehen. Notwendige Reparaturen und Erneuerungen sollten nicht aufgeschoben werden, weil Eigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für entstehende Schäden haften. Bei grundsätzlichen Fragen steht die Bauabteilung des Landratsamtes als Untere Bauaufsichtsbehörde beratend jederzeit zur Verfügung.

K u r z
Stellv. Pressesprecher

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Landkreises Lichtenfels
Kronacher Straße 28 - 30
96215 Lichtenfels
Telefon: 0 95 71 / 18 – 367
Telefax: 0 95 71 / 18 – 444
E-Mail: pressestelle@landkreis-lichtenfels.de

Das Internetangebot des Landkreises Lichtenfels finden Sie unter www.landkreis-lichtenfels.de, weitere Informationen unter www.landkreis-blog.de.


Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken informiert:
Ländliche Entwicklung in Bayern;
Verfahren Pferdsfeld (DE), Markt Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erlässt die folgende

Schlussfeststellung:

1.    Das Verfahren der Ländlichen Entwicklung Pferdsfeld wird durch die Feststellung abgeschlossen, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan be¬wirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

2.    Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Pferdsfeld sind abgeschlossen; die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Begründung:
Der Flurbereinigungsplan ist ausgeführt; den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Das Verfahren war daher mit dieser Feststellung abzuschließen (§ 149 Abs. 1, 1. Halbsatz FlurbG).

Es bestehen weder Beitragsverpflichtungen der Teilnehmer noch hat die Teilnehmergemeinschaft Darlehen zurückzuzahlen, gemeinschaftliche Anlagen zu unterhalten oder Grundeigentum sowie sonstiges Eigentum zu verwalten. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Auch dies war gemäß § 149 Abs. 1, 2. Halbsatz FlurbG festzustellen. Mit der Beendigung des Verfahrens durch die Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung erlischt daher die Teilnehmergemeinschaft (§ 149 Abs. 4 und Abs. 3 Satz 1 FlurbG).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Schlussfeststellung kann nur innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg, Nonnenbrücke 7 a, (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Ein Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen.

Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden worden, so kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, 80539 München; Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden.

Die Anfechtungsklage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der Klage sowie allen weiteren Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

gez. Dipl.-Ing. Hepple
Ltd. Baudirektor


Die Private Wirtschaftsschule Bamberg informiert:
Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13 jetzt noch möglich!

Die Private Wirtschaftsschule Bamberg führt in der zweistufigen Form (10. - 11. Jgst.) in zwei Schuljahren und in der dreistufigen (8. Jgst. - 10. Jgst.) in drei Schuljahren zur mittleren Reife.
Dabei liegen die Schwerpunkte in kaufmännischen, -praxisorientierten Bereichen. Sie legt das Fundament für den Besuch von anderen weiterführenden Schulen (z. B. Fachoberschule usw.).
Zu den Übertrittsvoraussetzungen in die zweistufige WS (10. - 11. Jgst.) zählen für Schüleraus der Hauptschule der qualifizierende Hauptschulabschluss (mind. Note 3 Englisch) und für Schüler aus Gymnasium oder Realschule, das Bestehen der 9. Jgst. oder bei Nichtbestehen in den Fächern Deutsch und Englisch mind. Note 4 haben.
Der Übertritt in die dreistufige Wirtschaftsschule (8. - 10. Jgst.) kann für Schüler aus Realschule
o. Gymnasium bei Nichterreichen des Klassenzieles erfolgen, wenn mind. die Note 4 im Fach Deutsch, Englisch u. Mathematik vorliegt. Bei Erreichen des Klassenzieles ist der Übertritt ohne weitere Bedingungen möglich. Auch für Schüler aus dem M-Zug der Mittelschule ist mit dem Erreichen des Klassenzieles ohne weitere Bedingungen der Übertritt möglich.
Weitere Informationen: Dipl.-Vw. Matthias Dörfler (Schulleiter), Aufseßstr 2, 96049 Bamberg, Tel. 0951 9179350, E-Mail: info@pws-bamberg.de, Internet: www.pws-bamberg.de, Facebook: www.facebook.com/pws-bamberg


Was ist los in der Adam-Riese-Halle!

Datum
 UhrzeitVeranstaltung
 09.07.


 18.00


 Informationsveranstaltung für die Sprachreisen nach England
 und Frankreich
 Landratsamt Lichtenfels
 20.07.


 20.00


  Tanzkursabschlussball der 10. Klassen
 der Viktor-von-Scheffel-Schule
 TSV und Elternbeirat der Viktor-von-Scheffel-Schule

 
Bildbeschreibung

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