Mitteilungen aus dem Rathaus vom 23.02.2012
„Gelassener und freier werden durch Intuition und aktives Denken“
Vortrag von Herrn Pater Christoph Kreitmeir
Vortrag von Herrn Pater Christoph Kreitmeir
am Montag, 12.03.2012, um 19:30 Uhr
in der Adam-Riese-Halle, Bad Staffelstein, St.-Georg-Str. 12
in der Adam-Riese-Halle, Bad Staffelstein, St.-Georg-Str. 12
Wie kommt ein Mensch zu guten Entscheidungen? Viele sagen: durch das Überlegen mit dem Kopf. Eine immer größer werdende andere Gruppe sagt: mit dem Bauch, mit meiner Intuition.
Wir kommen zu reifen Entscheidungen und Entwicklungen in unserem privaten und beruflichen Leben in der Verbindung von Kopf und Bauch, in der Verbindung von vernünftigen Gedanken und intuitivem Erspüren.
P. Christoph (Sozialpädagoge, Theologe und psycho-spiritueller Berater) möchte in diesem Vortrag dieser spannenden Frage nachgehen, damit durch ausbalancierte Entscheidungen unser Leben gelassener, freier und reicher werden kann.
P. Christoph Kreitmeir OFM, Jahrgang 1962, Lic. theol., Dipl. Sozialpäd. (FH), Seelsorger mit psychotherapeutischen Ausbildungen (Logotherapie, Gesprächspsychotherapie und Wertimagination), ist seit 1984 Franziskaner. Er lebt im Franziskanerkloster Vierzehnheiligen seit 2005. Dort ist er als Hausvikar (Vertreter des Guardians), Wallfahrtsseelsorger, Hausökonom, Leiter des Wallfahrtsbüros, Betreuer von Informationszentrum und der Homepage www.vierzehnheiligen.de tätig. Ferner arbeitet er in der psycho-spirituellen Begleitung von Ratsuchenden und ist durch rege Vortragstätigkeit in der Erwachsenenbildung im Obermaingebiet bekannt.
Informationsveranstaltung Breitband
Am Mittwoch, 29.02.2012 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus „Alte Schmiede“ in Wolfsdorf eine Informationsveranstaltung über den Sachstand Breitbandanschluss in den Gemeindeteilen Wolfsdorf, Grundfeld, Romansthal und Vierzehnheiligen statt.
Bei dieser Veranstaltung informieren Sie u. a. Vertreter der SÜC Coburg und deren Tochterfirma, die Dacor, über Verträge, Anschlussmöglichkeiten und sonstige Fragen zum Thema Breitband. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.
Informationsveranstaltung für die Schönbrunner Bürger
In diesem Jahr werden die Energieversorgung und die Straßenbeleuchtung in Schönbrunn weiter optimiert: Die Freileitung zur Stromversorgung des Ortsnetzes wird verkabelt, die Straßenbeleuchtung erneuert und der Stadtteil mit Erdgas erschlossen.
Die Stadt Bad Staffelstein und E.ON Bayern laden Sie daher am 8. März 2012 um 19 Uhr zu einer Bürgerveranstaltung ins Feuerwehrhaus Schönbrunn ein, um Sie über diese anstehenden Maßnahmen zu informieren. Thomas Balzar und Harald Kull stehen Ihnen als Projektleiter der E.ON Bayern AG für Fragen gerne zur Verfügung.
Sprechstunde des Bürgermeisters
Am Donnerstag, 23.02.2012 findet eine Sprechstunde des Bürgermeisters statt.
Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus im 1. Stock, Zimmer 7, ihre Anliegen und Wünsche vorbringen.
Wir kommen zu reifen Entscheidungen und Entwicklungen in unserem privaten und beruflichen Leben in der Verbindung von Kopf und Bauch, in der Verbindung von vernünftigen Gedanken und intuitivem Erspüren.
P. Christoph (Sozialpädagoge, Theologe und psycho-spiritueller Berater) möchte in diesem Vortrag dieser spannenden Frage nachgehen, damit durch ausbalancierte Entscheidungen unser Leben gelassener, freier und reicher werden kann.
P. Christoph Kreitmeir OFM, Jahrgang 1962, Lic. theol., Dipl. Sozialpäd. (FH), Seelsorger mit psychotherapeutischen Ausbildungen (Logotherapie, Gesprächspsychotherapie und Wertimagination), ist seit 1984 Franziskaner. Er lebt im Franziskanerkloster Vierzehnheiligen seit 2005. Dort ist er als Hausvikar (Vertreter des Guardians), Wallfahrtsseelsorger, Hausökonom, Leiter des Wallfahrtsbüros, Betreuer von Informationszentrum und der Homepage www.vierzehnheiligen.de tätig. Ferner arbeitet er in der psycho-spirituellen Begleitung von Ratsuchenden und ist durch rege Vortragstätigkeit in der Erwachsenenbildung im Obermaingebiet bekannt.
Informationsveranstaltung Breitband
Am Mittwoch, 29.02.2012 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus „Alte Schmiede“ in Wolfsdorf eine Informationsveranstaltung über den Sachstand Breitbandanschluss in den Gemeindeteilen Wolfsdorf, Grundfeld, Romansthal und Vierzehnheiligen statt.
Bei dieser Veranstaltung informieren Sie u. a. Vertreter der SÜC Coburg und deren Tochterfirma, die Dacor, über Verträge, Anschlussmöglichkeiten und sonstige Fragen zum Thema Breitband. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.
Informationsveranstaltung für die Schönbrunner Bürger
In diesem Jahr werden die Energieversorgung und die Straßenbeleuchtung in Schönbrunn weiter optimiert: Die Freileitung zur Stromversorgung des Ortsnetzes wird verkabelt, die Straßenbeleuchtung erneuert und der Stadtteil mit Erdgas erschlossen.
Die Stadt Bad Staffelstein und E.ON Bayern laden Sie daher am 8. März 2012 um 19 Uhr zu einer Bürgerveranstaltung ins Feuerwehrhaus Schönbrunn ein, um Sie über diese anstehenden Maßnahmen zu informieren. Thomas Balzar und Harald Kull stehen Ihnen als Projektleiter der E.ON Bayern AG für Fragen gerne zur Verfügung.
Sprechstunde des Bürgermeisters
Am Donnerstag, 23.02.2012 findet eine Sprechstunde des Bürgermeisters statt.
Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus im 1. Stock, Zimmer 7, ihre Anliegen und Wünsche vorbringen.
Neuwahlen bei der Bad Staffelsteiner Feuerwehr
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bad Staffelstein wählten
am 10. Februar 2012 ihre neue Vorstandschaft und die Kommandanten.
Die neue Führung der FF Bad Staffelstein von links nach rechts: Matthias Pospischil (Sachbearbeiter Feuerwehrwesen der Stadt), Jugendwart Andreas Bieger, Beisitzer Michael Liebl, Kreisbrandmeister Siegfried Hammrich, Beisitzer Jörg Breidenbach, Kommandant Michael Ludwig, Kassenprüfer Wolfgang Hellmuth, stellv. Kommandant Christian Schulz, Vorsitzender Jürgen Kohmann, Kassenprüfer Josef Böh, Beisitzerin Nicole Trapper, Beisitzer Steffen Lieb, stellv. Vorsitzender Markus Ellner, Kassierer und Schriftführer Stefan Ellner sowie Beisitzer Holger Jagla
Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der FF Schönbrunn
Die Stadt Bad Staffelstein lädt die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schönbrunn zur Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters ein.
Die Dienstversammlung findet am
Das Landratsamt informiert:
Individuelle Beratung für Frauen zu beruflichen Fragen im Landratsamt Lichtenfels
Auch 2012 bietet die Beratungsstelle „Concilia - Beratung für Frauen in beruflichen Fragen“ wieder individuelle kostenlose Beratungstermine im Landratsamt an.
Wie entwickle ich neue berufliche Perspektiven? Wie plane ich meinen beruflichen Wiedereinstieg? Welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten können für mich sinnvoll sein und welche Förderungs¬möglichkeiten gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich mich selbständig machen will? Sind meine Bewerbungsunterlagen überzeugend?
Solche und andere Fragen können am 8. März, 2. Mai und 28. Juni zwischen 9:00 und 15:00 Uhr mit der Beraterin Yvonne Halbritter besprochen werden. Um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, können sich interessierte Frauen melden bei: Concilia – Beratung für Frauen in beruflichen Fragen, Yvonne Halbritter, bfz Bamberg, Telefon: 0951/93224-46, E-Mail:halbritter.yvonne@ba.bfz.de
Vortrag: Zeigen, was Frau kann – die optimale Bewerbungsmappe für den Wiedereinstieg
Zusätzlich findet am 14. März um 9:00 Uhr ein Vortrag der Beratungsstelle Concilia statt.
Eine Bewerbung ist der erste Schritt auf dem Weg zur neuen Arbeitsstelle. Gerade bei Wiedereinsteigerinnen stellen sich hier oft viele Fragen: Was schreibe ich bei Erziehungszeiten oder Lücken, wie formuliere ich am besten meine Kompetenzen und Stärken? Welche Unterlagen füge ich bei? In dem Vortrag „Zeigen, was Frau kann – die optimale Bewerbungsmappe für den Wiedereinstieg“ gibt Yvonne Halbritter viele praktische Tipps und Anregungen und geht auch auf individuelle Fragen ein.
Anmeldung bei Renate Bergmann-Gareis, im Landratsamt Lichtenfels, Tel. 09571/18-114, E Mail: renate.bergmann-gareis@landkreis-lichtenfels.de
G r o s c h
Pressesprecher
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Landkreises Lichtenfels
Kronacher Straße 28 - 30
96215 Lichtenfels
Telefon: 0 95 71 / 18 – 367
Telefax: 0 95 71 / 18 – 444
E-Mail: pressestelle@landkreis-lichtenfels.de
Das Amt für Ländliche Entwicklung informiert:
Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung Rothmannsthal, Stadt Lichtenfels, Landkreis Lichtenfels
Geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Beschluss vom 25.01.2012 das Verfahrensgebiet des Verfahrens Rothmannsthal geändert.
Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die 1. Änderungskarte zur Gebietskarte sind im städt. Bauamt, Oberauer Str.13, Zi-Nr. 1.02, 96231 Bad Staffelstein vom 01.03.2012 mit 15.03.2012 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Das Amt für Ländliche Entwicklung informiert:
Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung Klosterlangheim, Stadt Lichtenfels, Landkreis Lichtenfels
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Klosterlangheim (DE) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Tagesordnung
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3. Vorstellung der Machbarkeitsstudie „Hochwasserrückhaltebecken am Scheubelsgraben“
4. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen in den Vorstand wählen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bamberg, 09.02.2012
gez.
Kießling
Baudirektor
Das Amt für Ländliche Entwicklung informiert:
Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung Untersiemau, Gemeinde Untersiemau, Landkreis Coburg
Die Teilnehmergemeinschaft Untersiemau hat den Flurbereinigungsplan erstellt.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen. Er besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Bestandsblatt (Einlage)
- Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Verzeichnis der Abzugsanteile
- Auszug aus dem Flurbereinigungsplan
- Belastungsnachweis
- Verzeichnis über die Beitragspflicht zu den Ausführungskosten
- Nachweis der Gemeindegrenzänderung
- Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
- Textteil zum Flurbereinigungsplan
- Bestandskarte (alt) / Abdruck der Gebietskarte
- Änderungskarte zur Abfindungskarte
- Fortführungsnachweis für die Fischereirechte
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes (außer Belastungsnachweis) werden in der Verwaltung der Gemeinde Untersiemau, Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau, vom 19.03.2012 mit 02.04.2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Belastungsnachweis liegt in der Zeit vom 19.03.2012 mit 02.04.2012 in den Diensträumen am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Zimmer 607 und 609 zur Einsichtnahme für die Beteiligten, die ein berechtigtes Interesse darlegen, aus.
Die Änderungskarte zur Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (http://www.ale-oberfranken.bayern.de/service/).
Teile des Flurbereinigungsplans Buch a. Forst, die im Abfindungsbereich der hiesigen Teilnehmergemeinschaft Untersiemau liegen, werden ebenfalls bekannt gegeben.
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
Dienstag, dem 03.04.2012, von 09:00 bis 13:00 Uhr,
Ort: Rathaus der Gemeinde Untersiemau, Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Untersiemau am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Widerspruch erhoben werden. Ist über den Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Jahr sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausan¬chrift: Ludwigstr. 23, 80539 München - Briefanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden. Die Klage kann in diesem Fall nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit Ablauf der Jahresfrist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen Antrag enthalten, der nach Art, Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein braucht. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Bamberg, 26.01.2012
gez. Gerhard Ginschel
Techn. Amtsrat
Das Landratsamt informiert:
Wasserrecht; Überprüfung des Wasserschutzgebietes Stublang
Der Verordnungsentwurf mit Lageplan und die Antragsunterlagen zum o.g. Wasserschutzgebiet lagen bei der Stadt Bad Staffelstein vom 12.08.2011 bis 12.09.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Aufgrund der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen findet am
ein Erörterungstermin statt.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind alle von dem Vorhaben Betroffenen. Anderen Personen als den am Verfahren beteiligten kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Bei Ausbleiben eines der Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden.
Lichtenfels, 07.02.2012
Landratsamt
gez. Anton Fleischmann
Abteilungsleiter
Informationsveranstaltung
Die Deutschen Rentenversicherung Nordbayern bietet folgenden Fachvortrag an:
Altersrenten- Wer? Wann? Wie(viel)?
- Wer kann Rente wegen Alters beanspruchen?
- Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?
- Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden?
- Ergeben sich für mich Rentenabschläge?
Termin für den Vortrag ist der 27.02.2012 mit Beginn um 17:00 Uhr
Veranstaltungsdauer ca. 90 Minuten
Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Auskunfts- und Beratungs-stelle, Bamberger Str. 15, 96450 Coburg.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an:
Telefon 09561/23143-0
Fax 09561/23143-55
E-Mail abs-coburg@drv-nordbayern.de
Was ist los in der Adam-Riese-Halle?
Die neue Führung der FF Bad Staffelstein von links nach rechts: Matthias Pospischil (Sachbearbeiter Feuerwehrwesen der Stadt), Jugendwart Andreas Bieger, Beisitzer Michael Liebl, Kreisbrandmeister Siegfried Hammrich, Beisitzer Jörg Breidenbach, Kommandant Michael Ludwig, Kassenprüfer Wolfgang Hellmuth, stellv. Kommandant Christian Schulz, Vorsitzender Jürgen Kohmann, Kassenprüfer Josef Böh, Beisitzerin Nicole Trapper, Beisitzer Steffen Lieb, stellv. Vorsitzender Markus Ellner, Kassierer und Schriftführer Stefan Ellner sowie Beisitzer Holger Jagla
Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der FF Schönbrunn
Die Stadt Bad Staffelstein lädt die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schönbrunn zur Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters ein.
Die Dienstversammlung findet am
02. März 2012, um 19.30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus in Schönbrunn
statt.im Feuerwehrgerätehaus in Schönbrunn
Das Landratsamt informiert:
Individuelle Beratung für Frauen zu beruflichen Fragen im Landratsamt Lichtenfels
Auch 2012 bietet die Beratungsstelle „Concilia - Beratung für Frauen in beruflichen Fragen“ wieder individuelle kostenlose Beratungstermine im Landratsamt an.
Wie entwickle ich neue berufliche Perspektiven? Wie plane ich meinen beruflichen Wiedereinstieg? Welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten können für mich sinnvoll sein und welche Förderungs¬möglichkeiten gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich mich selbständig machen will? Sind meine Bewerbungsunterlagen überzeugend?
Solche und andere Fragen können am 8. März, 2. Mai und 28. Juni zwischen 9:00 und 15:00 Uhr mit der Beraterin Yvonne Halbritter besprochen werden. Um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, können sich interessierte Frauen melden bei: Concilia – Beratung für Frauen in beruflichen Fragen, Yvonne Halbritter, bfz Bamberg, Telefon: 0951/93224-46, E-Mail:halbritter.yvonne@ba.bfz.de
Vortrag: Zeigen, was Frau kann – die optimale Bewerbungsmappe für den Wiedereinstieg
Zusätzlich findet am 14. März um 9:00 Uhr ein Vortrag der Beratungsstelle Concilia statt.
Eine Bewerbung ist der erste Schritt auf dem Weg zur neuen Arbeitsstelle. Gerade bei Wiedereinsteigerinnen stellen sich hier oft viele Fragen: Was schreibe ich bei Erziehungszeiten oder Lücken, wie formuliere ich am besten meine Kompetenzen und Stärken? Welche Unterlagen füge ich bei? In dem Vortrag „Zeigen, was Frau kann – die optimale Bewerbungsmappe für den Wiedereinstieg“ gibt Yvonne Halbritter viele praktische Tipps und Anregungen und geht auch auf individuelle Fragen ein.
Anmeldung bei Renate Bergmann-Gareis, im Landratsamt Lichtenfels, Tel. 09571/18-114, E Mail: renate.bergmann-gareis@landkreis-lichtenfels.de
G r o s c h
Pressesprecher
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Landkreises Lichtenfels
Kronacher Straße 28 - 30
96215 Lichtenfels
Telefon: 0 95 71 / 18 – 367
Telefax: 0 95 71 / 18 – 444
E-Mail: pressestelle@landkreis-lichtenfels.de
Das Internetangebot des Landkreises Lichtenfels finden Sie unter www.landkreis-lichtenfels.de
Das Amt für Ländliche Entwicklung informiert:
Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung Rothmannsthal, Stadt Lichtenfels, Landkreis Lichtenfels
Geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Beschluss vom 25.01.2012 das Verfahrensgebiet des Verfahrens Rothmannsthal geändert.
Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die 1. Änderungskarte zur Gebietskarte sind im städt. Bauamt, Oberauer Str.13, Zi-Nr. 1.02, 96231 Bad Staffelstein vom 01.03.2012 mit 15.03.2012 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Das Amt für Ländliche Entwicklung informiert:
Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung Klosterlangheim, Stadt Lichtenfels, Landkreis Lichtenfels
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Klosterlangheim (DE) gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Donnerstag, dem 29.03.2012, um 19:30 Uhr,
Ort: Gaststätte "Klosterhof", Rotherstraße 2, Klosterlangheim.
Ort: Gaststätte "Klosterhof", Rotherstraße 2, Klosterlangheim.
Tagesordnung
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3. Vorstellung der Machbarkeitsstudie „Hochwasserrückhaltebecken am Scheubelsgraben“
4. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen in den Vorstand wählen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bamberg, 09.02.2012
gez.
Kießling
Baudirektor
Das Amt für Ländliche Entwicklung informiert:
Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung Untersiemau, Gemeinde Untersiemau, Landkreis Coburg
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Bekanntmachung und Ladung
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Untersiemau hat den Flurbereinigungsplan erstellt.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen. Er besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Bestandsblatt (Einlage)
- Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Verzeichnis der Abzugsanteile
- Auszug aus dem Flurbereinigungsplan
- Belastungsnachweis
- Verzeichnis über die Beitragspflicht zu den Ausführungskosten
- Nachweis der Gemeindegrenzänderung
- Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
- Textteil zum Flurbereinigungsplan
- Bestandskarte (alt) / Abdruck der Gebietskarte
- Änderungskarte zur Abfindungskarte
- Fortführungsnachweis für die Fischereirechte
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes (außer Belastungsnachweis) werden in der Verwaltung der Gemeinde Untersiemau, Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau, vom 19.03.2012 mit 02.04.2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Belastungsnachweis liegt in der Zeit vom 19.03.2012 mit 02.04.2012 in den Diensträumen am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Zimmer 607 und 609 zur Einsichtnahme für die Beteiligten, die ein berechtigtes Interesse darlegen, aus.
Die Änderungskarte zur Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (http://www.ale-oberfranken.bayern.de/service/).
Teile des Flurbereinigungsplans Buch a. Forst, die im Abfindungsbereich der hiesigen Teilnehmergemeinschaft Untersiemau liegen, werden ebenfalls bekannt gegeben.
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
Dienstag, dem 03.04.2012, von 09:00 bis 13:00 Uhr,
Ort: Rathaus der Gemeinde Untersiemau, Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Untersiemau am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Widerspruch erhoben werden. Ist über den Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Jahr sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausan¬chrift: Ludwigstr. 23, 80539 München - Briefanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden. Die Klage kann in diesem Fall nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit Ablauf der Jahresfrist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen Antrag enthalten, der nach Art, Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein braucht. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Bamberg, 26.01.2012
gez. Gerhard Ginschel
Techn. Amtsrat
Das Landratsamt informiert:
Wasserrecht; Überprüfung des Wasserschutzgebietes Stublang
Der Verordnungsentwurf mit Lageplan und die Antragsunterlagen zum o.g. Wasserschutzgebiet lagen bei der Stadt Bad Staffelstein vom 12.08.2011 bis 12.09.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Aufgrund der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen findet am
20.03.2012 um 09:30 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Lichtenfels
im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Lichtenfels
ein Erörterungstermin statt.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind alle von dem Vorhaben Betroffenen. Anderen Personen als den am Verfahren beteiligten kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Bei Ausbleiben eines der Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden.
Lichtenfels, 07.02.2012
Landratsamt
gez. Anton Fleischmann
Abteilungsleiter
Informationsveranstaltung
Die Deutschen Rentenversicherung Nordbayern bietet folgenden Fachvortrag an:
Altersrenten- Wer? Wann? Wie(viel)?
- Wer kann Rente wegen Alters beanspruchen?
- Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?
- Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden?
- Ergeben sich für mich Rentenabschläge?
Termin für den Vortrag ist der 27.02.2012 mit Beginn um 17:00 Uhr
Veranstaltungsdauer ca. 90 Minuten
Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Auskunfts- und Beratungs-stelle, Bamberger Str. 15, 96450 Coburg.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an:
Telefon 09561/23143-0
Fax 09561/23143-55
E-Mail abs-coburg@drv-nordbayern.de
Was ist los in der Adam-Riese-Halle?
| Datum | Uhrzeit | Veranstaltung |
| 25.02. | 11.00 Uhr | 2. Bad Staffelsteiner Gesundheitstage Bund der Selbständigen |
| 26.02. | 09.00 | 2. Bad Staffelsteiner Gesundheitstage Bund der Selbständigen |
| 03.03. | 09.00 | Turnierspiele der Fußballjugend, TSV Staffelstein |
| 04.03. | 09.00 | Turnierspiele der Fußballjugend, TSV Staffelstein |
| 05.03. | 19.00 | Hygieneschulung. Landratsamt Lichtenfels, Abt. Lebensmittelüberwachung |
| 07.03. | 13.00 | Versteigerung von Fundsachen, Stadt Bad Staffelstein |
| 10.03. | 10.00 | Faustball-Punktespiele, TSV Staffelstein |
| 11.03. | 13.00 | Secondhand-Basar, Mutter-Kind-Gruppe |
| 12.03. | 19.30 | „Gelassener und freier werden durch
Intuition und aktives Denken“ Vortrag von Herrn Pater Christoph Kreitmeir Stadt Bad Staffelstein |
| 15.03. | ganztags | Bezirksfinale Tanz, Regierung von Oberfranken |
| 16.03. | 19.00 | Dienstbesprechung der Feuerwehrkommandanten im Landkreis Lichtenfels |
| 18.03. | 16.00 | Priesterjubiläum Pfr. i. R. Hellgeth, Kath. Pfarramt |
| 24.03. | 18.00 | Konzertabend „Ein Böhmischer Traum“ Musikverein Uetzing-Serkendorf |







