Mitteilungen aus dem Rathaus vom 18.02.2010

Sanierung der WC-Anlagen in der Schule Uetzing

In der Schule Uetzing werden zurzeit die Knaben- und Mädchen-WC´s komplett saniert. Geplant war die Fliesung und Einrichtung des Knaben-WC´s. Nach Beseitigung der Rinne, der Fliesen und des Estrichs, stießen wir auf eine marode Bodenplatte auf der das Knaben- und Mädchen-WC standen. Der Einzug einer neuen Platte und die folgende Mitsanierung des Mädchen-WC´s wurden in Angriff genommen.
 
Bürgerversammlung Unnersdorf

Am Dienstag, 02. März 2010, um 19.30 Uhr findet in Unnersdorf im Gasthaus „Zum Anker“ eine Bürgerversammlung statt.

Tagesordnung: 
1. Vorstellung und Erläuterung der Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Dorfplatzes im Rahmen der Dorferneuerung.
2. Allgemeines

An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung.

Die FF Bad Staffelstein informiert:
Jahreshauptversammlung der FF Bad Staffelstein

Der Feuerwehrverein Bad Staffelstein e. V. lädt alle aktiven und passiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bad Staffelstein und des Spielmannszuges zur Jahreshauptversammlung 2010 ein.

Zeitpunkt:    Freitag, 12. März 2010
Ort:             Schulungsraum Feuerwehrhaus, Bad Staffelstein, Angerstrasse 4
Uhrzeit:       19.00 Uhr

Tagesordnung
TOP  1:    Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP  2:    Todengedenken
TOP  3:    Grußworte der Gäste
TOP  4:    Bekanntgabe des Protokoll der Jahreshauptversammlung vom
30. April 2009
TOP  5:    Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP  6:    Bericht des Kommandanten
TOP  7:    Übernahme von Feuerwehranwärtern in die aktive Wehr
TOP  8:    Bericht des Jugendwartes
TOP  9:    Bericht des Spielmannzuges
TOP 10:    Kassenbericht
TOP 11:    Bericht der Kassenprüfer – Entlastung des Kassiers u. der Vorstandschaft
TOP 12:    Neuwahl der Kassenprüfer
TOP 13:    Sonstiges und Anträge
TOP 14:    Aussprache

Anträge auf Ergänzung und Änderung der Tagesordnung sind schriftlich bis Donnerstag, 04. März 2010 beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Sprechstunde des Bürgermeisters

Am Montag, 22.02.2010 findet eine Sprechstunde des Bürgermeisters statt.
Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus im 1. Stock, Zimmer 7, ihre Anliegen und Wünsche vorbringen.

Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS); Rückerstattung von Umsatzsteuer

Mit Schreiben vom 04.07.2000 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verfügt, dass das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Wasseranschlüsse mit dem regulären Steuersatz (bis 31.12.2006: 16 %, ab 01.01.2007: 19 %) zu versteuern ist. In Umsetzung dieser Verfügung hatte die Stadt Bad Staffelstein aufgrund § 14 BGS/WAS mit Bescheid diesen Steuersatz bei Ihnen erhoben. Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Aufgrund Nr. 4 des zu dieser Gerichtsentscheidung ergangenen Schreibens des BMF vom 07.04.2009 und des Schreibens des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vom 08.04.2009 ist der ermäßigte Steuersatz auch auf Herstellungsbeiträge / Verbesserungsbeiträge anzuwenden. Bezug nehmend auf diese Rechtsänderung beim Umsatzsteuerrecht ändern wir die festgesetzte Umsatzsteuer und zahlen den zuviel gezahlten Betrag zurück. Hierfür benötigen wir allerdings bis 30.06.2010 die Angaben im Antrag. Den Antrag für die Rückerstattung erhalten Sie im Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 11, im Stadtbauamt, Oberauer Str. 13, Zimmer Nr. 1.02 oder im Internet unter www.bad-staffelstein.de – Aktuelles – Rückerstattung von Umsatzsteuer. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück, damit die Rückerstattung baldmöglichst erfolgen kann. Achtung:    Dies gilt nur für Bescheide zur Wasserversorgung, die zwischen August 2000 und Juni 2009 erlassen worden sind!

Eheschließungen und Sterbefälle im Monat Januar

Eheschließungen:
Bernd Puchta und Birgit Kohnke, Bad Staffelstein, Annaberger Str. 2;

Sterbefälle:
Norbert Mälzer, Hof, Am Breiten Rasen 32;
Meta marzell, Stuttgart, Scharrstr. 35;

Informationsveranstaltung

Die Deutschen Rentenversicherung Nordbayern bietet folgenden Fachvortrag an:
Altersrenten – Wer? Wann? Wie(viel)?
-    Wer kann Rente wegen Alters beanspruchen?
-    Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?
-    Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden?
-    Ergeben sich für mich Rentenabschläge?
Termin für den Vortrag ist der 14.12.2009 mit Beginn um 17:00 Uhr
Veranstaltungsdauer ca. 90 Minuten
Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Auskunfts- und Beratungs-stelle, Bamberger Str. 15, 96450 Coburg.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an: Telefon 09561/23143-0, Fax 09561/23143-55, E-Mail abs-coburg@drv-nordbayern.de   

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert:
Deutsche Rentenversicherung macht auf neue Masche von Trickbetrügern aufmerksam

Aus aktuellem Anlass warnen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern erneut vor Trickbetrügern. Unter dem Vorwand, eine „Rentennachprüfung“ vornehmen zu müssen, versuchen Betrüger zurzeit per Telefon Termine für einen persönlichen Besuch bei Rentenempfängern zu vereinbaren. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei in keinem Fall um Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Es wird dringend geraten, diesen Personen keinen Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Weitere Auskünfte zum Thema Rente gibt es am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 480 88 oder in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert:
Post von der Deutschen Rentenversicherung - Auf der Suche nach der Steuer - Identifikationsnummer

Steuerpflichtig oder nicht: Viele Rentnerinnen und Rentner bekommen in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung. Darin werden sie gebeten, dem Rentenversicherungsträger ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Hintergrund: Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, der Finanzverwaltung die jeweilige Höhe der Rentenzahlung zusammen mit dieser Nummer mitzuteilen. Diese individuelle Zahlenkombination wurde im Jahr 2008 jedem Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Um für Rentner das Verfahren zu vereinfachen, ermittelt die Deutsche Rentenversicherung diese Nummer direkt beim Bundeszentralamt für Steuern. Bei den jetzt angeschriebenen Rentenempfängern konnte die Identifikationsnummer so leider nicht ermittelt werden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern bitten die angeschriebenen Personen um Verständnis und Unterstützung. Weitere Auskünfte gibt am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 480 88 oder in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Das Landratsamt informiert:
Individuelle Beratung für Frauen zu beruflichen Fragen am 16. April im Landratsamt Lichtenfels

Wie entwickle ich neue berufliche Perspektiven? Wie plane ich meinen beruflichen Wiedereinstieg? Welche Aus  und Weiterbildungsmöglichkeiten können für mich sinnvoll sein und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es hier? Was muss ich beachten, wenn ich mich selbständig machen will? Sind meine Bewerbungsunterlagen überzeugend? Am 16. April steht Yvonne Halbritter von der Beratungsstelle Concilia - Beratung für Frauen in beruflichen Fragen- Frauen für ein individuelles Beratungsgespräch im Landratsamt Lichtenfels, Raum E57 zur Verfügung. Um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren, können sich interessierte Frauen melden bei: Concilia – Beratung für Frauen in beruflichen Fragen, Yvonne Halbritter, bfz Bamberg, Telefon 0951 93224-46, Email halbritter.yvonne@ba.bfz.de.
Rückfragen auch bei Frau Bergmann-Gareis, Tel. 09571/18-114.


Bildbeschreibung

Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern informiert:
Brennholzspalter richtig bedienen! LBG gibt Tipps zum Kauf und zur richtigen Handhabung

Entgegen dem erfreulichen Abwärtstrend in der Unfallentwicklung in der Forstwirtschaft von Franken und Oberbayern gibt der Bereich der anschließenden Brennholzaufarbeitung immer noch Anlass zur Sorge. Auffällig ist, dass trotz Einsatz moderner Technik immer wieder schwere und schwerste Handverletzungen beim Holzspalten auftreten. Die Ursache dafür liegt häufig in der falschen Bedienung der Maschinen.

Holzspalter richtig einsetzen: Die LBG-Sicherheitsberater raten eindringlich, die Anweisungen der Hersteller zur Bedienung der Maschinen zu beachten!

Grundsätzlich gilt: Tragen Sie die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Augenschutz und Arbeitshandschuhe)

Holzspalter dürfen nur von einer Person bedient werden!  Außerdem muss die Zweihand-Bedienung funktionieren und bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Nur so wird ausgeschlossen, dass Hände oder Finger in den Gefahrenbereich kommen und womöglich gequetscht oder abgetrennt werden. Wer den Holzspalter bedient, muss wissen, dass er mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen muss, wenn eine weitere Person durch den unsachgemäßen Betrieb des Spalters zu Schaden kommt! Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig und intakt sind. Wird der Spalter über die Gelenkwelle durch einen Schlepper angetrieben, muss der Gelenkwellenschutz groß genug, unbeschädigt und mit einer Kette gegen Verdrehen gesichert sein. 

Augen auf beim Maschinenkauf! Der Einsatz von Drallkeilspaltern (Kegelspaltern) ist verboten! Sie dürfen auch nicht in Umlauf gebracht werden.

Für Land- und Forstwirte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen neuen Holzspalter anzuschaffen, hat die LBG ein Merkblatt zusammengestellt, worauf beim Kauf und beim späteren Einsatz geachtet werden sollte. Diese Checkliste kann kostenlos unter www.fob.lsv.de (im Bereich Prävention / Unfallverhütung / Informationsmaterialien / Merkblätter) aus dem Internet heruntergeladen oder telefonisch im Fachbereich Prävention der LBG unter 0921/ 603 -345 (Bayreuth), 089/454 80 -500 (München) oder 0931/ 8004 -225 (Würzburg) angefordert werden. Unter diesen Telefonnummern stehen auch die LBG-Sicherheitsberater gerne für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Holz vom Profi spalten lassen! Wer das Spalten und gegebenenfalls auch das Sägen seines Brennholzes an Dienstleister übergibt, der spart Zeit und lebt sicherer! Die LBG-Datenbank „forstwirtschaftliche  Dienstleister“ unter www.fob.lsv.de gibt Auskunft, ob auch in Ihrer Nähe eine Anbieter ist, der Ihnen Ihr Brennholz ofenfertig aufarbeitet. Informieren Sie sich auch bei Ihrer örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft oder Waldbauernvereinigung.

Wichtig für Maschinengemeinschaften: Gerade Holzspalter werden häufig gemeinschaftlich erworben und betrieben. Als Mitglied oder Vorstand von Maschinen- oder Spaltergemeinschaften tragen Sie die Verantwortung für diese Maschine und für ihre Verwendung! Achten Sie darauf, dass der Spalter immer in einem funktionsfähigen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand ist, um Unfälle zu vermeiden und auch um ihr Haftungsrisiko zu minimieren!

LBG-Service für Maschinengemeinschaften: Unter http://www.lsv.de/fob/08service/service02/service021/service0212/index.html bietet die LBG Franken und Oberbayern ein Maschinenbegleitbuch kostenlosen Download. Ein solches Maschinenbegleitbuch gibt Aufschluss über die Benutzerkette, über den Einsatzort sowie über aufgetretene Schäden an der Maschine. So kann der Vorstand jederzeit lückenlos überprüfen, wann sich die Maschine bei welchem Einsatz befunden hat und ob sie funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel wieder zurückgegeben wurde. 

Wichtige Informationen für Maschinengemeinschaften finden Sie in Ausgabe 1/2005 der LSV-Mitgliederzeitschrift  „LSV-aktuell“, Ausgabe 01 / 2005. Das Heft steht zum kostenlosen Herunterladen ebenfalls auf der Homepage der LSV-Träger Franken und Oberbayern unter http://www.lsv.de/fob/01aktuell/service03/service030/080ausgabe012005.pdf (Seite 7) zur Verfügung. Der Beitrag kann außerdem ebenfalls unter den oben genannten Telefonnummern angefordert werden.

Was ist los in der Adam-Riese-Halle?

 Datum Uhrzeit Veranstaltung
 19.02.

 19.00

 Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes für
 Gartenbau und Landschaftspflege
 20.02. ganztägig 2. AquaRiese-Cup der Freizeit GmbH
 21.02.  Secondhand-Basar der Mutter-Kind-Gruppe
 27./28.02.
 ganztägig Jugend-Fußballturnier
 06.03. 10.30 Deutsche Faustballmeisterschaft
 07.03. 10.00 Deutsche Faustballmeisterschaft
 13./14.03. ganztägig Jugend-Fußballturnier
 22.03. 19.30 Vortrag vpn pater Christoph Kreitmeir
 24.03. 19.00 Vermieterversammlung



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Stadt Bad Staffelstein   © Stadt Bad Staffelstein  •  Telefon: 09573/41-0  •  06.09.2010  •  Bad Staffelstein, die Adam Riese Stadt. 1492 Geburtsort von Adam Ries.


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