Gebührenordnung
| I. Dreifachhalle | ||
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| a) Sportveranstaltungen: | EUR | |
| - einheimische Vereine: Sportbetrieb ohne Eintrittsgeld Sportbetrieb mit Eintrittsgeld | (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) | 15,- |
| - nichtörtliche Vereine: Sportbetrieb ohne Eintrittsgeld Sportbetrieb mit Eintrittsgeld | (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) | 30,- 45,- |
| b) Sonstige Nutzung: | ||
| - örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 1.350,- |
| - nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 2.000,- |
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| | II. Mehrzweckraum | |
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| - örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 250,- |
| - nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 375,- |
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| III. Foyer | | |
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| - örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 100,- |
| - nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 150,- |
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| IV. Küche | | |
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| - örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 200,- |
| - nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 275,- |
V. Sonstige Gebühren
a) Die Tagesgebühr beinhaltet die Benutzung von Tischen und Stühlen, die Reinigung, Stromkosten (ohne Bühnenanschluss), sonstige Nebenkosten, soweit sie nach dieser Gebührenordnung nicht gesondert erhoben werden.
Für Auf- und Abbautage werden 20 % der Tagesgebühr pro Tag berechnet. Bei Einsatz von städtischem Personal wird ein Unkostenbeitrag von 20,- € pro Person und Stunde erhoben.
Für Auf- und Abbautage werden 20 % der Tagesgebühr pro Tag berechnet. Bei Einsatz von städtischem Personal wird ein Unkostenbeitrag von 20,- € pro Person und Stunde erhoben.
b) Bühne je m² (einschl. Auf- und Abbau durch städt. Personal) 1,50 €
Tanzboden je m² (einschl. Auf- und Abbau durch städt. Personal) 0,50 €
Diese Preise gelten für die gesamte Veranstaltung.
Bei Benutzung des Stromanschlusses für die Bühne wird ein Kostenbeitrag von 0,50 € je Kilowattstunde berechnet.
c) Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung sind in den Grundgebühren enthalten. Soweit aufgrund der anfallenden Abfallmenge zusätzliche Müllbehältnisse erforderlich sind, wer-den die hierdurch anfallenden Kosten in der tatsächlichen Höhe weiterverrechnet.
d) Beschädigungen des Gebäudes und des Inventars sind in der anfallenden Schadenhöhe vom Veranstalter zu ersetzen. Hierfür kann eine Kaution erhoben werden. Die Kaution wird bei Abschluss des Benutzungsvertrages festgesetzt und ist innerhalb von vier Wo-chen nach Unterzeichnung des Benutzungsvertrages, spätestens jedoch eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung zu zahlen. Die Kaution wird mit der festzusetzenden Be-nutzungsgebühr nach Abschluss der Veranstaltung verrechnet.
e) Bei Rücktritt des Veranstalters wird ein Unkostenbeitrag von 50,-- € erhoben. Daneben kann ein Entgelt für Nutzungsausfall in Höhe von 20 % der bei Durchführung der Veran-staltung anfallenden Benutzungsgebühren geltend gemacht werden.
f) Sonstige Kosten sind in der tatsächlich angefallenen Höhe zu ersetzen.
c) Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung sind in den Grundgebühren enthalten. Soweit aufgrund der anfallenden Abfallmenge zusätzliche Müllbehältnisse erforderlich sind, wer-den die hierdurch anfallenden Kosten in der tatsächlichen Höhe weiterverrechnet.
d) Beschädigungen des Gebäudes und des Inventars sind in der anfallenden Schadenhöhe vom Veranstalter zu ersetzen. Hierfür kann eine Kaution erhoben werden. Die Kaution wird bei Abschluss des Benutzungsvertrages festgesetzt und ist innerhalb von vier Wo-chen nach Unterzeichnung des Benutzungsvertrages, spätestens jedoch eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung zu zahlen. Die Kaution wird mit der festzusetzenden Be-nutzungsgebühr nach Abschluss der Veranstaltung verrechnet.
e) Bei Rücktritt des Veranstalters wird ein Unkostenbeitrag von 50,-- € erhoben. Daneben kann ein Entgelt für Nutzungsausfall in Höhe von 20 % der bei Durchführung der Veran-staltung anfallenden Benutzungsgebühren geltend gemacht werden.
f) Sonstige Kosten sind in der tatsächlich angefallenen Höhe zu ersetzen.
Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Meixner, Tel. 09573/41-17.









