Gebührenordnung


 I. Dreifachhalle
 
  
 a) Sportveranstaltungen:  EUR
 - einheimische Vereine:
   Sportbetrieb ohne Eintrittsgeld
   Sportbetrieb mit Eintrittsgeld

 (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten)
 (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten)

 15,-
 
 - nichtörtliche Vereine:
   Sportbetrieb ohne Eintrittsgeld
   Sportbetrieb mit Eintrittsgeld
 
 (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten)
 (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten)
 
 30,-
 45,-
   
 b) Sonstige Nutzung:  
 - örtliche Veranstalter je Veranstaltungstag 1.350,-
 - nichtörtliche Veranstalter
 je Veranstaltungstag
  2.000,-
 
 
 
 
 II. Mehrzweckraum 

 
 
 - örtliche Veranstalter
 je Veranstaltungstag      
250,- 
 - nichtörtliche Veranstalter 
 je Veranstaltungstag
375,- 

 
 

 III. Foyer 

 
 
 - örtliche Veranstalter je Veranstaltungstag 100,- 
 - nichtörtliche Veranstalter je Veranstaltungstag150,- 

 
 

 IV. Küche 

 
 
 - örtliche Veranstalter 
 je Veranstaltungstag
200,- 
 - nichtörtliche Veranstalter
 je Veranstaltungstag275,- 


V. Sonstige Gebühren


a)    Die Tagesgebühr beinhaltet die Benutzung von Tischen und Stühlen, die Reinigung, Stromkosten (ohne Bühnenanschluss), sonstige Nebenkosten, soweit sie nach dieser Gebührenordnung nicht gesondert erhoben werden.

Für Auf- und Abbautage werden 20 % der Tagesgebühr pro Tag berechnet. Bei Einsatz von städtischem Personal wird ein Unkostenbeitrag von 20,- € pro Person und Stunde erhoben.

b)    Bühne    je m²  (einschl. Auf- und Abbau durch städt. Personal)        1,50 €
Tanzboden    je m²  (einschl. Auf- und Abbau durch städt. Personal)        0,50 €
Diese Preise gelten für die gesamte Veranstaltung.

Bei Benutzung des Stromanschlusses für die Bühne wird ein Kostenbeitrag von 0,50 € je Kilowattstunde berechnet.

c)    Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung sind in den Grundgebühren enthalten. Soweit aufgrund der anfallenden Abfallmenge zusätzliche Müllbehältnisse erforderlich sind, wer-den die hierdurch anfallenden Kosten in der tatsächlichen Höhe weiterverrechnet.

d)    Beschädigungen des Gebäudes und des Inventars sind in der anfallenden Schadenhöhe vom Veranstalter zu ersetzen. Hierfür kann eine Kaution erhoben werden. Die Kaution wird bei Abschluss des Benutzungsvertrages festgesetzt und ist innerhalb von vier Wo-chen nach Unterzeichnung des Benutzungsvertrages, spätestens jedoch eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung zu zahlen. Die Kaution wird mit der festzusetzenden Be-nutzungsgebühr nach Abschluss der Veranstaltung verrechnet.

e)    Bei Rücktritt des Veranstalters wird ein Unkostenbeitrag von 50,-- € erhoben. Daneben kann ein Entgelt für Nutzungsausfall in Höhe von 20 % der bei Durchführung der Veran-staltung anfallenden Benutzungsgebühren geltend gemacht werden.

f)    Sonstige Kosten sind in der tatsächlich angefallenen Höhe zu ersetzen.


Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Meixner, Tel. 09573/41-17.

 


Stadt Bad Staffelstein   © Stadt Bad Staffelstein  •  Telefon: 09573/41-0  •  17.05.2012  •  Bad Staffelstein, die Adam Riese Stadt. 1492 Geburtsort von Adam Ries.


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